Teilnahmebedingungen Innovation Challenge 2020
§ 1 Überblick
- Das Bayerische Staatsministerium für Digitales, Oskar-von-Miller-Ring 35, 80333 München, ist Veranstalter der Innovation Challenge #FutureTech4Climate („Innovation Challenge“).
- Ziel der Innovation Challenge ist es, innovative Ideen, Konzepte oder Anwendungen zum Thema “Digitale Innovationen für den Klima- und Umweltschutz” zu finden und die besten auszuzeichnen.
- Die Innovation Challenge findet vom 13.11.2020, 14.00 Uhr bis 15.11.2020 um ca. 17.30 Uhr rein virtuell statt.
- Die finale Beurteilung der Jury findet voraussichtlich am 16.11.2020 statt, die Preisverleihung am 19.11.2020 im Rahmen des Digitalgipfels CODE BAVARIA 2020.
- Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.
- Für die Innovation Challenge schließen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Teams zusammen und arbeiten in diesen Teams gemeinsam an der Aufgabenstellung.
§ 2 Teilnahmeberechtigung
- Die Innovation Challenge ist grundsätzlich offen für alle volljährigen Software-Begeisterten und Klimaschützer und richtet sich vorwiegend an Studierende und Young Professionals mit hohem Interesse an den Themenfeldern der Veranstaltung. Für einzelne Challenges sind bestimmte Vorkenntnisse und Erfahrungen erwünscht.
- Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die Angestellte/r eines Unternehmens, einer öffentlichen Einrichtung oder einer Bildungseinrichtung sind, sind selbst dafür verantwortlich, dass sie durch ihre Teilnahme an der Innovation Challenge nicht die Regeln ihrer jeweiligen Institution bzw. ihres Arbeitgebers verletzen.
- Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen sich über das auf der Webseite https://code-bavaria.de angegebene Formular zur Veranstaltung anmelden. Die Anmeldung wird spätestens am 01.11.2020 um 24 Uhr geschlossen. Die Innovation Challenge hat eine Kapazitätsgrenze von ca. 200 Teilnehmern. Der Veranstalter behält sich deshalb zu jeder Zeit vor, die Anmeldung zu schließen. Anmeldungen über die Kapazitätsgrenze hinaus werden in eine Warteliste aufgenommen.
- Ein Anspruch auf eine Teilnahme an der Innovation Challenge besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
§ 3 Check-In / Team-Findung / Arbeitsmittel
- Am Freitag, 13.11.2020, 14.00 Uhr werden zur Veranstaltungseröffnung weitere Informationen zum Ablauf der Veranstaltung gegeben.
- Die Anmeldung erfolgt zunächst als Einzelperson, Teamwünsche können im Anmeldeformular angegeben werden. Teams können aus minimal drei und maximal sieben Personen zu einer entstehenden/bestehenden Idee gebildet werden. Teilnehmerinnen und Teilnehmer dürfen nicht mehreren Teams angehören. Nach der Festlegung der Teams am 13.11.2020 ist eine Teamänderung nicht mehr erlaubt.
- Der Veranstalter ist nicht für Auseinandersetzungen zwischen Teammitgliedern verantwortlich und wird auch nicht zu einer Schlichtung assistierend eingreifen.
- Die Innovation Challenge wird rein virtuell im Online-Format durchgeführt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verwenden ihre eigene Hard- und Software, eine stabile Internetverbindung wird vorausgesetzt.
- Es darf sowohl kommerzielle als auch frei verfügbare Software verwendet werden. Beim Einsatz kommerzieller Software sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichtet, über die entsprechenden Lizenzen zu diesem Zweck zu verfügen.
§ 4 Ideen / Beiträge / Einreichungen
- Die Teams finden ihre Ideen und definieren ihren Beitrag selbst, das Team soll ein Konzept oder eine Anwendung im Bereich „Digitale Innovationen für den Klima- / Umweltschutz“ entwickeln.
- Die Beiträge/Einreichungen der Teams müssen am 15.11.2020 bis 15 Uhr als Pitch-Videos per Online-Stream komplett eingereicht worden sein und folgende Informationen umfassen:
- Titel
- Slogan
- kurze Beschreibung
- Name des Teams und der einzelnen Teammitglieder
- Beiträge werden disqualifiziert, wenn sie unvollständig, unangemessen oder beleidigend sind. Die entsprechende Bewertung liegt im Ermessen des Veranstalters. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer und Teams stellen sicher, dass die Beiträge in diesem Sinne für alle Betrachtenden angemessen sind.
§ 5 Preise und Bewertung
- Der Veranstalter prämiert die besten Beiträge mit attraktiven Preisen, die genauen Einzelpreise werden zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Preisgewinn. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Vergütung wird nicht gewährt, entstandene Kosten werden vom Veranstalter nicht ersetzt.
- Am Sonntag, den 15.11.2020 werden die ca. 2minütigen Video-Pitches der Teams ab ca. 15.00 Uhr vor den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Jurymitgliedern, weiteren Interessierten online präsentiert.
- Die Jury besteht aus mindestens fünf Jurymitgliedern, die vor der Veranstaltung vom Bayerischen Staatsministerium für Digitales benannt werden.
- Eine Prämierung ist in den folgenden fünf Kategorien vorgesehen:
- Die überzeugendste digitale Lösung zum Anstoß von klima-/umweltfreundlichen Verhaltensänderungen
- Die marktfähigste digitale Lösung für Klima-/Umweltschutz
- Die visionärste und überraschendste Idee für den Einsatz digitaler Technologien für Klima-/Umweltschutz
- Das größte Einsparpotenzial an CO2 und damit die größte Klimaschutz-Wirkung
- Der Sonderpreis der Jury
- Es obliegt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, zu prüfen, ob der Gewinn zu versteuern ist, und diesen gegebenenfalls zu versteuern.
§ 6 Geistiges Eigentum / Verwendung des Beitrags
- Der Veranstalter erkennt die schöpferische Leistung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bzw. der Teams an. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen bleiben Eigentümer der Beiträge. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bzw. Teams räumen dem Veranstalter dabei ein einfaches, lizenzfreies, nicht exklusives Nutzungsrecht an den im Rahmen der Veranstaltung erarbeiteten Ergebnissen ein, wobei die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bzw. Teams im Zusammenhang mit der Nutzung als Urheber genannt werden müssen. Dieses Nutzungsrecht wird nicht vergütet.
- Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erkennen an, dass der Veranstalter oder Andere eventuell ähnliche oder identische Beiträge entwickelt haben oder entwickeln werden, und verzichten auch mit Wirkung zugunsten der anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf mögliche Ansprüche, die aus diesen Ähnlichkeiten resultieren.
- Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben nicht das Recht, die Logos oder Marken der Veranstalter und mitwirkenden Einrichtungen außerhalb der Innovation Challenge zu nutzen oder darzustellen. Das gleiche gilt für die bereitgestellten Technologien oder IP-Adressen.
§ 7 Allgemeine Regeln
- Durch Anmeldung bei der Innovation Challenge stimmen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer diesen Teilnahmebedingungen und den Entscheidungen des Veranstalters zu.
- Änderungen der Teilnahmebedingungen sind dem Veranstalter jederzeit vorbehalten.
- Der Veranstalter behält sich jederzeit das Recht vor, Teilnehmerinnen und Teilnehmer oder Teams zu disqualifizieren, die gegen die offiziellen Teilnahmebedingungen verstoßen, den Ablauf stören oder sich unangemessen oder unredlich verhalten.
- Sollte die Durchführbarkeit der Innovation Challenge nach Ermessen des Veranstalters gefährdet sein, so ist es dem Veranstalter jederzeit vorbehalten, die Innovation Challenge a) zu unterbrechen und nach bestimmter Zeit wieder aufzunehmen, b) andere Maßnahmen zu ergreifen, die in der Situation angemessen erscheinen oder c) zu beenden, ohne Preise zu verteilen. Im Falle des Buchstaben c) erlischt das Nutzungsrecht gem. § 6 Nr. 1, § 8 Nr. 2.
- Verstoßen Teilnehmerinnen oder Teilnehmer schuldhaft gegen diese Teilnahmebedingungen, kann der Veranstalter Ersatz des ihm entstandenen Schadens verlangen.
§ 8 Privatsphäre und Öffentlichkeit, Datenschutz
- Alle personenbezogenen Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden nach den geltenden Datenschutzgesetzen behandelt. Die erhobenen personenbezogenen Daten werden vom Veranstalter dazu verwendet, die Innovation Challenge durchzuführen. Falls Informationen auf einer Internetseite eines Dritten hinterlegt werden, sind diese für die datenschutzkonforme Verwendung verantwortlich.
- Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer erklärt mit Akzeptanz dieser Teilnahmebedingungen ohne gesonderte Vergütung unwiderruflich und zeitlich sowie räumlich unbefristet ihre oder seine Einwilligung, dass das während der Innovation Challenge am 13.-15. November 2020 und gegebenenfalls während des Digitalgipfels am 19. November 2020 von ihr oder ihm in Bild und Ton aufgenommenes Material sowie die Pitch-Videos im Ganzen und in Teilen im Rahmen der Berichterstattung über “Code.Bavaria” 2020 – die Innovation Challenge und den Digitalgipfel – bearbeitet, vervielfältigt, verbreitet und öffentlich vorgeführt werden. Diese Einwilligung bezieht sich auf sämtliche Nutzungsarten, in denen das Bild-/Tonmaterial zu Zwecken der Berichterstattung vom Veranstalter und Organisator veröffentlicht werden soll, unabhängig von der verwendeten Technik, insbesondere in Pressemitteilungen und auf Websites und Social-Media-Kanälen des Veranstalters, sowie im Rahmen der internen Kommunikationen des Veranstalters. Insbesondere ist geplant, alle Pitch-Videos auf der Internet-Seite des Veranstalters einzustellen, um die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Innovation Challenge zu informieren.
- Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer stellen sicher, dass sie die Rechte an den an den Veranstalter übergebenen Werken besitzen und das einfache Nutzungsrecht gem. § 6 Nr. 1 an die Veranstalter übertragen dürfen. Dieses Nutzungsrecht erlischt mit Widerruf des Teilnehmers, jedoch nicht vor dem 19.11.2021.
- Zur Durchführung der Innovation Challenge werden darüber hinaus nachfolgende Tools verwendet. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen ggf. gesondert ein Benutzerkonto erstellen, soweit nicht bereits vorhanden. Wir weisen darauf hin, dass die jeweiligen Anbieter hinsichtlich der Einhaltung der Datenschutzvorschriften eigenverantwortlich handeln. Durch uns erfolgt keine Übermittlung von personenbezogenen Daten an diese Anbieter:
- Devpost
- SLACK
- OBS Studio
§ 9 Haftung
- Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit Schäden verursacht werden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Der Veranstalter haftet darüber hinaus unbegrenzt bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Darüber hinaus haftet der Veranstalter nach zwingenden Gesetzen im gesetzlichen Rahmen, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz und den Produktsicherheitsgesetzen.
- Darüber hinaus ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
§ 10 Sonstiges
- Diese Teilnahmebedingungen und das daraus entstehende Rechtsverhältnis unterstehen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist München.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Netiquette – Code of Conduct
Wir wollen eine sichere und komfortable Umgebung und ein belästigungsfreies Erlebnis für alle bieten. Als Belästigung sind insbesondere anstößige, diskriminierende oder respektlose verbale oder schriftliche Äußerungen mit Bezug zu folgenden Gesichtspunkten zu sehen:
- Geschlecht, geschlechtliche Identität und Ausdruck
- Alter
- sexuelle Orientierung
- Behinderung
- körperliche Erscheinung
- Ethnische Herkunft
- Nationalität
- Religion
- politische Ansichten
- wirtschaftliche Verhältnisse
- vorherige Hackathon-Teilnahmen oder ein Fehlen davon
- IT-Erfahrung oder nicht
- gewählte Programmiersprache oder Tech-Stack
Wir tolerieren keine Belästigung oder Diskriminierung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Innovation Challenge in irgendeiner Form. Sexuelle Sprache und Bilder sind in keinem mit der Innovation Challenge in Verbindung stehenden virtuellen Raum und in keiner Kommunikation im Zusammenhang mit der Veranstaltung angemessen, dies schließt die folgenden Punkte ein:
- Hacks und Teamarbeit
- Vorträge, Präsentationen, Check-Ins, Workshops oder Demos
- „Coffee-Breaks“ oder andere (virtuelle) Zusammenkünfte vor Beginn der Veranstaltung
- alle Parteien, die mit der Innovation Challenge in Verbindung stehen
- soziale Medien und alle anderen Online-Medien
- Sonstige Medien
Belästigung umfasst auch Einschüchterung, Stalking, Verfolgen, Fotografieren oder Audio-/Videoaufnahmen ohne Zustimmung, anhaltende Unterbrechung von Gesprächen und unerbetene sexuelle Aufmerksamkeit.
Teilnehmer der Innovation Challenge, die gegen diese Regeln verstoßen, werden gebeten, ihr belästigendes Verhalten unverzüglich einzustellen und können nach dem Ermessen der Veranstalter von der Innovation Challenge ausgeschlossen werden.
Sollten Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Verstoß gegen diese Netiquette bemerken, bitten wir, dies umgehend dem Organisationsteam mitzuteilen.
Lasst uns gemeinsam eine faire Umgebung für alle schaffen!
Unser Code of Conduct orientiert sich an dem Hack Code of Conduct mit über 850 Unterstützer.innen. (https://hackcodeofconduct.org/)
